Aktueller Aufnahmestopp bis zum 01.01.2024
REHASPORT FULDA
Reha-Sport kann Ihr Arzt bei chronischen Erkrankungen (Erkrankungen des Bewegungsapparates, Rückenbeschwerden oder Osteoporose) verordnen ohne sein Budget zu belasten. Reha-Sport hilft dabei neue Gewohnheiten in Bezug auf körperliche Bewegung zu prägen und etwas gegen Ihre Schmerzen zu unternehmen.
Die 50 Einheiten können innerhalb von 18 Monaten getätigt werden.
FÜR WEN KOMMT DER REHA-SPORT FULDA IN FRAGE?
Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
- Rückenbeschwerden
- Gelenkbeschwerden
- Diabetes
- Osteoporose
Auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann Rehasport verordnet werden.
JEDER hat Anspruch auf Rehasport!
WIE KANN ICH REHA-SPORT FULDA FÜR MICH IN ANSPRUCH NEHMEN?
Der Arzt empfiehlt den Rehasport und verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenem rosa Formular. (Muster 56 ”Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ auch bei uns erhältlich.)
Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält nach wenigen Tagen dieses genehmigt zurück.
Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zu uns.
- Arzt … verordnet
- Patient … unterschreibt und schickt zur Kasse…
- Kasse genehmigt…
- Durchführung bei uns
REHABILITATIONSUMFANG
Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt.
Regelfall: 50 ÜE (ohne Möglichkeit der Verlängerung)
Nur bei den im Verordnungsbogen vorgegebenen Diagnosen: 120 ÜE (Verlängerung bei behinderungsbedingter Motivationsstörung, die fachärztlich zu bescheinigen ist. Ggf. können weitere Folgeverordnungen ausgestellt werden.)